Beantragung und Rückvergütung eines Eversense E3 CGM Systems
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bei Vorliegen einer medizinischen Indikation wird das Eversense E3 CGM-System grundsätzlich von der Krankenkasse aus der obligatorischen Grundversicherung sog. KVG rückvergütet. Die Zulassung für das CGM-System ist für Personen ab 18 Jahren. Ihr Arzt beantragt eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse. Sobald diese vorliegt, kann das Eversense E3 CGM-System bei Ascensia Diabetes Care in der Schweiz bestellt werden.
Der Ablauf in drei Schritten:
1. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem behandelnden Facharzt/Fachärztin, um in einem gemeinsamen Gespräch die Vorteile des Eversense E3 CGM-Systems kennenzulernen.
2. Falls eine Indikation vorliegt, wird Ihr Facharzt oder Ihre Fachärztin (Diabetologe/Endokrinologe) das CGM für 12 Monate verschreiben und die Kostengutsprache beantragen.
3. Die Erstbestellung bei Ascensia Diabetes Care erfolgt über ein Bestellformular, welches Sie gemeinsam mit dem Facharzt /Fachärztin ausfüllen.
Indikation
Auszug aus der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL, Position 21.05) für kontinuierliches Glukosemonitoring System (CGM) mit Alarmfunktion. Bei insulinbehandelten Patienten unter folgenden (vor Beginn mit CGM vorliegenden) Bedingungen:
a) HbA1C-Wert gleich oder höher als 8 % und/oder
b) bei schwerer Hypoglykämie, Grad II oder III oder
c) bei schweren Formen von Brittle Diabetes mit bereits erfolgter Notfallkonsultation und/oder Hospitalisation
Haben Sie noch Fragen?
Gerne unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg zum Eversense E3 CGM-System per: Eversense.ch@ascensia.com oder Telefon: 061/ 544 7990